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Angaben im Sinne von Art. 1, Absatz 125, des Gesetzes Nr. 124 vom 4. August 2017

Es wird darauf hingewiesen, dass im Geschäftsjahr 2020 keine Subventionen, Zuwendungen oder finanzielle Vorteile seitens öffentlicher Körperschaften erhalten hat, welche den gesetzlich festgelegten Mindestbetrag überschreiten, mit Ausnahme der unten angeführten Begünstigungen und jener die gemäß der geltenden Gesetzesbestimmungen der Veröffentlichungspflicht im "Registro Nazionale degli Aiuti di Stato" unterliegen und im Abschnitt Transparenz, auf den Bezug genommen wird, angeführt sind:

 

Behörde/Verwaltung

Art der Beihilfe

Betrag in Euro

Agentur der Einnahmen

Streichung IRAP Saldo Kompetenz Vorjahr  

233,00

Agentur der Einnahmen

Verlustbeitrag Covid-19 / Rilancio

1.263,00

Agentur der Einnahmen

Verlustbeitrag Covid-19 / Ristori

2.526,00

Autonome Provinz Bozen

Verlustbeitrag Kleinunternehmen

5.000,00

 

Die Angabe der erhaltenen Subventionen erfolgt nach dem Zufluss- bzw. Kassaprinzip. Andere Zuwendungen bzw. finanzielle Begünstigungen werden nach dem Kompetenzprinzip erfasst. 

 

Link zum „Registro Nazionale degli Aiuti di Stato“

https://www.rna.gov.it/RegistroNazionaleTrasparenza/faces/pages/TrasparenzaAiuto.jspx

 

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